Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinische Versorgung während eines Auslandsaufenthalts. Darüber hinaus deckt sie auch die Kosten für einen eventuellen Rücktransport, der andernfalls selbst bezahlt werden müsste.
Im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die für Aufenthalte ab einem Jahr gilt, tritt die Reisekrankenversicherung bei einem Aufenthalt von unter einem Jahr in Kraft.
Diese Versicherung übernimmt die Stornogebühren des Reiseveranstalters, die bei einer eigenen Stornierung oder bei unerwarteten Ereignissen wie Krankheit anfallen.
Ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung deckt diese Versicherung die Stornogebühren des Reiseveranstalters, jedoch nur bei dringlichen Stornierungsgründen. Ein willkürlicher Abbruch wird hier nicht berücksichtigt.
Diese Versicherung deckt Schäden an Personen oder Eigentum, die während der Reise verursacht wurden.
Bei schweren Verletzungen, die zu dauerhaften körperlichen Schäden führen und im Urlaub auftreten, werden alle entstehenden Kosten von der Reiseunfallversicherung übernommen.
Im Falle von Diebstahl oder Beschädigung des Gepäcks übernimmt diese Versicherung die anfallenden Kosten bis zu einer festgelegten Summe.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland bietet diese Versicherung Schutz. Sie übernimmt Prozesskosten und Gebühren, die unter anderem aus Straf-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz bestehen.
Im Falle von Unfällen bieten Assistance-Leistungen vor Ort Unterstützung. Die Assistance-Versicherung übernimmt Aufgaben wie die Beschaffung von Informationen, die Organisation einer Rückreise, Krankenbesuche und weitere Leistungen.
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